"Zur Strahlenbelastung des Betriebspersonals am NVA-Radargerät P-15 und anderen"

Beitrag zum Thema "Krebs durch Wehrdienst NVA,Funkorter"

 

Zur Strahlenbelastung des Betriebspersonals am NVA-Radargerät P-15 und anderen

nva-radar.de am 23.09.2017

Hallo Roland,
bei Infos finden Sie eine ganze Reihe bemerkenswerter Dokumente, die die einigungsgeschichtlichen Kenntnisstände politischer Verantwortungsträger zur Strahlenbelastung an der NVA-Radarstation P-15 und den Umgang mit diesem Wissen und den betroffenen Personen sehr anschaulich verdeutlichen.
Wohlgemerkt, auch in Ihrem Fall ist von "verschuldensunabhängiger Haftung" die Rede.
Der Unterschied in den einschlägigen Kenntnisständen, den ab 2002 und davor, ab 1990, und den ab 2011 ist ein ganz einfacher.
Während nach 1990 bis 2011 strahlengeschädigte NVA-Antragsteller mit ihrem Rechtsbegehren schlicht und einfach "abgebügelt" wurden (Volksmund), haben nunmehr Antragsteller die Möglichkeit einen Entschädigungsantrag zu stellen.
Wenn sie denn dazu noch in der Lage sind, bzw. eine Anerkennung noch erleben.
Die Differenz dürfte jedenfalls tausende betroffener Personen ausmachen.
Das nur zu Ihrer Kenntnis und Beachtung.
Viele Grüße
nva-radar.de